Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stockholm Group
Gültigkeit : Wenn Sie eine Reise buchen, können reisespezifisch die Bedingungen manchmal von den unten beschriebenen Bedingungen abweichen. Maßgeblich sind stets die Bedingungen, die Sie mit Ihrem Angebot bzw. Vertrag erhalten. Als Grundlage gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen VvKR. Die reisespezifischen Bedingungen ergänzen diese und sind stets vorrangig.
Informationen in zwei Teilen:
Teil 1: Reisespezifische Bedingungen (siehe weiter unten auf dieser Seite)
Teil 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen (VvKR) auch als PDF-Download verfügbar
1. Die reisespezifischen Bedingungen für diese Reise:
Unser Vorschlag - das Angebot:
Das Angebot ist 10 Tage gültig und richtet sich nach der Verfügbarkeit der gewählten Optionen für Transport, Unterkunft und Aktivitäten. Sollten Sie sich nach diesem Zeitraum für eine Buchung entscheiden, erstellen wir Ihnen gerne ein neues Angebot unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit. Wir weisen darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch keine Reservierungen oder Optionen für Transport, Unterkunft und/oder Aktivitäten vorliegen. Sollten bestimmte Einrichtungen oder Unterkünfte zum Zeitpunkt der Buchung nicht verfügbar sein, bieten wir Ihnen eine vergleichbare Alternative an. Wir weisen darauf hin, dass eine Änderung den im ursprünglichen Angebot angegebenen Endpreis beeinflussen kann. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass es sich bei allen angegebenen Preisen um Tagespreise handelt. Der Preis zum Zeitpunkt der Buchung kann daher vom ursprünglichen Reiseangebot abweichen. Wenn Sie einem Angebot zustimmen , müssen Sie dies schriftlich bestätigen. Dies ist ausschließlich per E-Mail möglich und beinhaltet stets die Angabe der personenbezogenen Daten aller reisenden Personen (Vor- und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum und Reisepassnummer). Dies bedeutet, dass eine „feste Buchung“ vorliegt und ein Reisevertrag zustande kommt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie als Reisender kein Widerrufsrecht mehr und es besteht eine Zahlungsverpflichtung.
Zahlungen:
- Anzahlung: 25 % bei Abschluss des Reisevertrages.
- Schiffsüberfahrten 100 % bei Abschluss des Reisevertrages.
- Flugtickets 100 % bei Abschluss des Reisevertrages.
- Mietwagen: 100 % bei Abschluss des Reisevertrages.
- Zahlung des Restbetrages: Spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt.
Wir senden zu drei Zeitpunkten eine iDEAL-Zahlungsanforderung:
1) Mit Vertragsschluss
2) 12 Wochen vor Reiseantritt die Hälfte des Restbetrages und
3) 9 Wochen vor Reiseantritt für den Restbetrag.
So zahlen Sie übersichtlich in drei Raten.
Bitte beachten Sie: Die gesamte Rechnung muss spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt von Ihnen bezahlt werden. Liegt der Reisetermin innerhalb von 9 Wochen, zahlen Sie 100 % des Reisepreises sofort bei der Bestellung.
Stornierungen:
- Für Stornierungen, Änderungen, Umbuchungen oder Ersetzungen von oder im Rahmen eines bestätigten Reisevertrages berechnen wir Verwaltungskosten auf Basis eines Stundensatzes von 65 €, berechnet auf Basis der tatsächlich von uns für die Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Stornierung aufgewendeten Stunden.
Details:
- Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in den Unterkünften mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Annahme der Bedingungen
Indem Sie eine Bestellung bei Holmstock Travel (nachfolgend „Wir“, „Uns“ oder „Unser“ genannt) aufgeben, bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und dass Sie mit den hierin dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind.
Haftung für Hochrisikoaktivitäten
Sie erkennen hiermit an und stimmen zu, dass bestimmte von uns angebotene Aktivitäten, Produkte oder Dienstleistungen mit Risiken verbunden sein können. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie als Kunde allein für die Bewertung solcher Risiken verantwortlich sind und dass die freiwillige Teilnahme an solchen Aktivitäten bzw. die Nutzung solcher Produkte oder Dienstleistungen auf eigenes Risiko erfolgt.
Keine Haftung
Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir nicht für Schäden, Verluste, Kosten, Aufwendungen oder Verbindlichkeiten haften, die aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an riskanten Aktivitäten oder der Nutzung unserer Produkte oder Dienstleistungen entstehen. Dieser Haftungsausschluss umfasst unter anderem finanzielle, emotionale, physische, rechtliche, direkte, indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- und Strafschäden.
Verzicht auf Ansprüche
Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichten Sie hiermit auf jegliches Recht, Ansprüche, Beschwerden, Klagen, Verfahren oder Verfahren gegen uns wegen Schäden, Verlusten oder Haftungen einzuleiten, die aus oder im Zusammenhang mit risikoreichen Aktivitäten oder der Verwendung unserer Produkte oder Dienstleistungen entstehen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und voll wirksam.
Geltendes Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen niederländischem Recht. Indem Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und eine Bestellung aufgeben, erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Wenn Sie mit einer Bestimmung dieser Bedingungen nicht einverstanden sind, sollten Sie keine Bestellung aufgeben. Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an Kontakt mit uns, bevor Sie eine Bestellung aufgeben.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß VvKR:
Reisebedingungen Holmstock BV – Holmstock Travel / zuletzt geändert am 4. Juli 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß VvKR
Holmstock BV handelt unter dem Namen Holmstock Travel.
Holmstock Travel ist seit dem 01.08.2023 Mitglied im VvKR und ist zu finden auf der Übersicht der Mitglieder des VvKR . Die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VvKR stellen die grundlegenden Bedingungen dar, die Holmstock Travel verwendet.
Darüber hinaus gelten die zusätzlichen Geschäftsbedingungen von Holmstock Travel ausnahmslos für jedes Angebot/jede Reise/jeden Vertrag, sofern nicht anders angegeben. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen von Holmstock Travel sind stets untrennbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie wir sie aus der VvKR übernehmen, und untrennbar mit dem Vertrag verbunden, den wir mit Ihnen als Kunde bezüglich der zu buchenden Reise abschließen.
Die Zusatzbedingungen dienen der Information und Regelung. Sie beziehen sich insbesondere auf und regeln verbindlich Angelegenheiten wie Stornierungs-, Zahlungs- und Verzugsbedingungen. Dies gilt insbesondere, da im Rahmen der Vertragsabwicklung Parteien eingesetzt werden, die jeweils ihre eigenen Regelungen anwenden und durchsetzen. Denken Sie beispielsweise an Fluggesellschaften, Location Manager und Veranstalter von Ausflügen, Safaris, Ausrüstungsverleih, Reiseführer und ähnliche Anbieter.
Die zusätzlichen Bedingungen verschaffen Ihnen schnell Klarheit und tragen dazu bei, dass alle Beteiligten ein (Reise-)Erlebnis genießen können, das ihren Erwartungen entspricht. Es ist äußerst wichtig, die zusätzlichen Bedingungen zu beachten und einzuhalten, damit Sie nicht in Verzug geraten oder gegen die Bestimmungen verstoßen und genau wissen, was Sie erwartet.
Einen Link zu den Zusatzbedingungen der jeweiligen Reise finden Sie online, unten auf der Produktseite der jeweiligen Reise & selbstverständlich in sämtlicher Korrespondenz zu Angeboten, Bestätigungen und Vereinbarungen.
Reisebedingungen Holmstock BV – Holmstock Travel / zuletzt geändert am 4. Juli 2023
Inhalt
Artikel 1 - Definitionen
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Bedingungen
DIE BUCHUNG
Artikel 3 - Zustandekommen des Vertrags
INFORMATION
Artikel 4 - Informationen des Veranstalters
Artikel 5 - Informationen durch den Reisenden
VOR DER REISE
Artikel 6 - Zahlung
Artikel 7 - Substitution
Artikel 8 - Änderungen durch den Reisenden
Artikel 9 - Stornierung durch den Reisenden
Artikel 10 - Preisänderung
Artikel 11 - Änderungen durch den Veranstalter
Artikel 12 - Stornierung durch den Veranstalter
DURCHFÜHRUNG DER REISE
Artikel 13 - Haftung und Mängel
Artikel 14 - Hilfe und Unterstützung
HAFTUNG
Artikel 15 - Zuordnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse
Pflichten des Reisenden
Artikel 16 - Pflichten des Reisenden
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Artikel 17 - Beschwerden
Artikel 18 - Sonstige Bestimmungen
Reisebedingungen Holmstock BV – Holmstock Travel / zuletzt geändert am 4. Juli 2023
Artikel 1 - Definitionen
Veranstalter: [Holmstock BV registriert unter der Handelskammernummer 87402602
Reisender: jede Person, die mit dem Veranstalter einen Vertrag über eine Reise abschließen möchte und jede Person, die aufgrund des Vertrags zur Reise berechtigt ist; Reiseleistung: die Leistungen, die Teil der Reise sind, wie Personenbeförderung, Autovermietung, Unterkunft und Ausflüge. Reisedienstleister: der Dienstleister, der einen Teil der Reise durchführt, wie Unterkunftsanbieter, Transportunternehmen, externe Reiseführer usw. Vertrag: der Vertrag, der sich auf die gebuchte Reise bezieht, einschließlich dieser Bedingungen. Schriftlich: schriftlich oder elektronisch, einschließlich per E-Mail. Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Pauschalreise: eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes. Reise: eine Pauschalreise oder, sofern die Bedingungen als darauf anwendbar erklärt wurden, eine einzelne Reiseleistung. Werktage: Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten gesetzlichen Feiertage, während der Arbeitszeit (9–17 Uhr niederländischer Zeit).
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Bedingungen
2.1 Pauschalreisen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Veranstalter angebotenen oder mit dem Veranstalter vereinbarten Pauschalreisen.
2.2 Reiseleistungen
Diese Bedingungen können auch für Reiseleistungen gelten, die keine Pauschalreise darstellen. Titel 7a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, der Vorschriften über Pauschalreiseverträge enthält, findet in diesem Fall keine Anwendung. Für diese Reiseleistungen besteht im Falle der Insolvenz des Veranstalters kein Schutz, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich angegeben, welche Partei die Deckung übernimmt und dies ergibt sich aus den Garantie- oder Versicherungsbedingungen.
2.3 Abweichende und zusätzliche Bedingungen
Abweichende und ergänzende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden und haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
DIE BUCHUNG
Artikel 3 - Zustandekommen des Vertrags
3.1 Inhalt des Angebots
Die angebotene Reise umfasst ausschließlich die Leistungen und Einrichtungen, die im Angebot und in den Veröffentlichungen des Veranstalters ausdrücklich beschrieben sind. Informationen in Veröffentlichungen von Reisedienstleistern sind nicht Bestandteil des Angebots, unabhängig davon, ob im Angebot des Veranstalters ein Link darauf enthalten ist. Die angegebene Reisedauer ist in ganzen Tagen angegeben, wobei Abreise- und Ankunftstag als ganze Tage gezählt werden.
3.2 Unverbindliches Angebot
Das Angebot des Veranstalters ist freibleibend und kann vom Veranstalter nach Annahme bis 17:00 Uhr des nächsten Werktags widerrufen werden.
3.3 Die Buchung
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Reisende das Angebot des Veranstalters annimmt und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Reise.
3.4 Offensichtliche Fehler
Offensichtliche Fehler im Angebot binden den Veranstalter nicht. Bei Zweifeln hat der Reisende selbst Nachforschungen anzustellen .
3.5 Einstellungen
Aus den vom Reisenden mitgeteilten Wünschen können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter hat schriftlich bestätigt, dass er dem Wunsch nachkommt. Die bloße Erwähnung als Wunsch in den Reiseunterlagen und der Buchungsbestätigung reicht hierfür nicht aus.
3.6 Besondere Anforderungen
Wenn der Reisende dem Veranstalter bei der Buchung medizinische Bedürfnisse oder andere wichtige Interessen als „Anforderung“ angibt, prüft der Veranstalter, ob er diese erfüllen kann. Kann oder will der Veranstalter die Anforderungen nicht erfüllen, kommt der Vertrag nicht zustande. Der Veranstalter kann im Zusammenhang mit den angegebenen Anforderungen eine Preisänderung vornehmen.
3.7 Bestätigung der Buchung
Nach der Buchung der Reise und der Prüfung der Verfügbarkeit sendet der Veranstalter eine Buchungsbestätigung.
3.8 Rücktritt des Reisenden
Die Buchung der Reise ist endgültig. Der Reisende hat kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.9 Minderjährige
Der Reisende, der die Reise bucht, muss volljährig sein.
3.10 Bücher für andere Reisende & Kommunikation
Der Reisende, der für andere Reisende bucht, haftet gesamtschuldnerisch für alle daraus entstehenden Verpflichtungen. Die anderen Reisenden haften jeweils für ihren eigenen Anteil. Die Bestätigung, Rechnung, Reiseunterlagen und sämtliche weitere Kommunikation werden ausschließlich an den Reisenden gesendet, der die Buchung vornimmt. Der Reisende, der die Reise für andere bucht, ist verpflichtet, bei der Buchung relevante persönliche Umstände dieser anderen Reisenden anzugeben. Der Reisende, der die Reise für andere bucht, ist verpflichtet, diesen anderen Reisenden diese Bedingungen und sonstige relevante Mitteilungen zur Verfügung zu stellen. Der Reisende, der die Reise bucht, stellt den Veranstalter von Schäden frei, die aus der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen entstehen.
INFORMATION
Artikel 4 - Informationen des Veranstalters
4.1 Reisepreis
Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.2 Angaben des Veranstalters zum Zeitpunkt der Buchung
Bei der Buchung oder unmittelbar danach stellt der Veranstalter dem Reisenden den Vertrag zur Verfügung, einschließlich der akzeptierten Präferenzen des Reisenden und auf die niederländische Staatsangehörigkeit zugeschnittener Informationen zu den erforderlichen Reisedokumenten (Reisepässen, Visa usw.) und etwaigen Gesundheitsformalitäten.
4.3 Reisedokumente
Der Reisende muss während der Reise über die erforderlichen Reisedokumente wie Reisepass, Visum, Impfbescheinigungen usw. verfügen. Angesichts der großen Bedeutung dieser Dokumente muss der Reisende bei den zuständigen Behörden prüfen, ob die Informationen vollständig und aktuell sind. Vor der Buchung der Reise muss der Reisende prüfen, ob genügend Zeit für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente bleibt. Kann der Reisende die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht oder nicht vollständig antreten, trägt er die Kosten .
4.4 Reisedokumente
Die Reiseunterlagen (Fahrscheine, Gutscheine etc.) werden dem Reisenden spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugesandt, sofern die Rechnung noch nicht vollständig bezahlt ist. Sollte der Reisende die Reiseunterlagen 5 Tage vor Reiseantritt nicht erhalten haben, muss er den Veranstalter unverzüglich informieren.
4.5 Garantieregelung
Für Ihre Sicherheit bei Buchung und Zahlung erfüllt Holmstock BV / Holmstock Travel die gesetzliche Verpflichtung, einem Garantiefonds beizutreten. Hierfür nutzen wir den VZR-Garantiefonds. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website https://vzr-garant.nl/reizigers . Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf dieser Seite: https://vzr-garant.nl/public/pdf/VZR_Garant_Garantieregeling_versie1.1.pdf
4.6 Versicherungsinformationen
Der Veranstalter weist den Reisenden auf die Möglichkeit hin, eine Reiserücktritts- und Reiseversicherung abzuschließen. Der Veranstalter kann den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen, wenn der Reisende vor der Buchung hierüber informiert wurde.
Artikel 5 - Informationen durch den Reisenden
5.1 Relevante Informationen des/der Reisenden
Vor der Buchung muss der buchende Reisende alle relevanten Informationen über die angemeldeten Reisenden angeben. Dies gilt insbesondere für Informationen, die die Gesundheit oder Sicherheit des Reisenden oder anderer Personen beeinträchtigen können. Sind die Angaben falsch oder unvollständig, kann der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Reisende schuldet dann die Stornierungskosten gemäß Artikel 9 Absatz 2. Auch sonstige Kosten trägt der Reisende.
5.2 Eingeschränkte Mobilität, Schwangere und Krankheit Reisende mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleiter, Schwangere und Reisende mit einer Krankheit, die die Reise beeinträchtigen könnte, müssen dies dem Veranstalter bei Vertragsabschluss oder in jedem Fall so bald wie möglich, nachdem der Reisende davon Kenntnis erlangt hat, im Zusammenhang mit etwaigen Auswirkungen auf die Reise und insbesondere den Flugtransport melden. Diese Reisenden müssen beim Beförderer selbst prüfen, ob für die Reise ein ärztliches Attest erforderlich ist.
VOR DER REISE
Artikel 6 – Zahlung – Bitte beachten Sie zunächst die Zusatzbedingungen für Ihre Reise!
6.1 Kaution
Die Anzahlung beträgt 25 % des Reisepreises zuzüglich des vollen Betrags für Flugtickets und Bootsfahrten. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung eingegangen sein.
6.2 Restzahlung
Der Restbetrag muss spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei Buchungen innerhalb von 8 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisebetrag sofort nach der Buchung zu zahlen. In jedem Fall muss die gesamte Zahlung vor Reisebeginn eingegangen sein.
6.3 Verzug und Zinsen
Zahlt der Reisende nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug und es fallen auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Zinsen an.
6.4 Inkassokosten
Der Reisende hat außergerichtliche Inkassokosten zu tragen, wenn er nicht innerhalb der per schriftlicher Mahnung gesetzten letzten Zahlungsfrist bezahlt hat. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen: 15 % des geforderten Betrags bis zu 2500 €, 10 % auf die folgenden 2500 €, 5 % auf die folgenden 5000 € und 1 % auf den darüber hinausgehenden Betrag.
6.5 Weitere Folgen der Nichtzahlung
Solange der Reisende nicht bezahlt hat, kann der Veranstalter die Reiseunterlagen einbehalten. Erfolgt die Zahlung auch nach Mahnung nicht oder ist sie nicht vor Reisebeginn eingegangen, kann der Veranstalter den Reisenden von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Anstatt den Reisenden von der Teilnahme auszuschließen, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und dem Reisenden die hierfür anfallenden Rücktrittskosten gemäß Artikel 9 Absatz 2 in Rechnung stellen.
Artikel 7 - Substitution
7.1 Bedingungen und Hinweise
Reisende können die Reise auf eine andere Person übertragen. Die andere Person muss alle mit der Reise verbundenen Bedingungen erfüllen. Eine Übertragung ist nur möglich, soweit die Bedingungen des jeweiligen Reiseanbieters dies zulassen. Sind Flugtickets Teil der Reise, ist eine Übertragung der Flugtickets oft nicht möglich. Eine Übertragung der Reise ist dann möglich, wenn – auf Kosten des Reisenden – neue Flugtickets gebucht werden. Der Reisende fordert den Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn auf, die Person zu ersetzen.
7.2 Gesamtschuldnerische Haftung und Mehrkosten
Der Reisende und der Reiseübernehmer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises und der durch den Ersatz entstehenden Mehrkosten, einschließlich der Änderungskosten.
Artikel 8 - Änderungen auf Wunsch des Reisenden
8.1 Änderung
Der Reisende, der die Reise gebucht hat, kann vom Veranstalter eine Änderung des Vertrags verlangen. Der Veranstalter ist hierzu nicht verpflichtet. Der Veranstalter teilt dem Reisenden den neuen Reisepreis mit. Stimmt der Reisende den Änderungskosten zu, sind der neue Reisepreis und die Änderungskosten fällig. Ist der neue Reisepreis niedriger als der ursprüngliche Reisepreis, wird die Differenz mit den fälligen Änderungskosten verrechnet.
8.2 Änderung des Abreisedatums
Sofern der Veranstalter keine Umbuchung angibt, stellt die Änderung des Abreisedatums die Kündigung des bestehenden Vertrags und den Abschluss eines neuen Vertrags dar. Für den gekündigten Vertrag gelten die Kündigungsbestimmungen des Artikels 9.
Artikel 9 - Stornierung durch den Reisenden
9.1 Stornierung
Der Reisende kann die Buchung vor Reisebeginn stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter. Bei einem Eingang nach 17:00 Uhr oder außerhalb von Werktagen gilt der folgende Werktag als Eingangsdatum.
9.2 Stornierungskosten – Bitte beachten Sie zunächst die Zusatzbedingungen für Ihre Reise!
Wenn ein Flug in der Reise enthalten ist, schuldet der Reisende im Falle einer Stornierung folgende Beträge:
a. bis einschließlich 56 Tage vor dem Abreisetag: 100 % des Flug- oder Schiffsreisepreises + 25 % des restlichen Reisepreises oder, falls höher, der Anzahlung;
b. ab 55 Tagen bis einschließlich 22 Tagen vor dem Abreisetag: 100 % des Flug- oder Schiffsreisepreises + 50 % des restlichen Reisepreises oder, falls höher, der Anzahlung;
c. vom 21. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Flug- bzw. Schiffspreises + 75 % des restlichen Reisepreises bzw. der Anzahlung, falls dieser höher ist;
d. ab 7 Tage vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises.
b. Der Beitrag zum Garantiefonds VZR, die Versicherungsprämien, die Policenkosten und/oder die Versicherungssteuer sind nicht Teil der Reisesumme im Sinne des Gesetzes und können im Falle einer (teilweisen) Stornierung oder Auftragsanpassung niemals erstattet werden; sie haben keinen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung.
9.3 Reduzierung der Passagierzahlen
Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl innerhalb einer Buchung kann der Veranstalter wahlweise folgende Stornierungskosten in Rechnung stellen:
1) die in Absatz 2 dieses Artikels genannten Standardstornierungskosten oder;
2) der Gesamtreisepreis der stornierten Person abzüglich der durch die Stornierung ersparten Aufwendungen.
9.4 Stornokosten bei Stornierung nach Umbuchung der Reise
Es kann vorkommen, dass Reisende und Veranstalter die Reise auf einen späteren Zeitpunkt umbuchen. Storniert der Reisende die umgebuchte Reise, betragen die Stornokosten mindestens den Betrag, der fällig gewesen wäre, wenn die Stornierung am Umbuchungstag erfolgt wäre. (Beispiel: 14 Tage vor Beginn der ursprünglichen Reise wird die Reise auf einen Zeitpunkt ein Jahr später umgebucht. 6 Monate vor Beginn der umgebuchten Reise storniert der Reisende, weil er die Reise nicht mehr antreten möchte. Die Stornokosten würden gemäß Artikel 9.2 20 % des Reisepreises betragen. Die Stornokosten würden 75 % des Reisepreises betragen, wenn die Stornierung am Umbuchungstag erfolgt wäre. In diesem Fall fallen 75 % des Reisepreises als Stornokosten an.)
9.5 Reisegutschriften aus Kulanz
Wird eine Reise vom Reisenden storniert und aus Kulanzgründen eine Reisegutschrift gewährt, gilt (sofern vom Veranstalter keine anderen Bedingungen mitgeteilt werden) Folgendes:
- Das Reiseguthaben muss innerhalb eines Jahres nach der Gutschrift eingelöst werden.
- Die neue Reise muss innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung des Reiseguthabens angetreten worden sein.
- Das Reiseguthaben ist an den Reisenden gebunden und nicht übertragbar.
- Das Reiseguthaben kann nur für die gleiche Reise zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.
- ist die Reise zu einem späteren Zeitpunkt teurer, wird dem Reisenden die Preisdifferenz in Rechnung gestellt.
- Storniert der Reisende die mit einem aus Kulanz gewährten Reiseguthaben gebuchte Reise, verfällt das Reiseguthaben.
Artikel 10 - Preisänderung
10.1 Preisänderung
Der Veranstalter kann den Reisepreis bis 20 Tage vor Reisebeginn aufgrund von Preisänderungen erhöhen bei:
- Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen, oder;
- Steuern oder Gebühren von Dritten, die nicht direkt an der Durchführung der Reise beteiligt sind.
Der Veranstalter kann im Vertrag vereinbaren, dass er den Reisepreis bis 20 Tage vor Reisebeginn aufgrund von Wechselkursänderungen erhöhen kann. Die Methode der Preisanpassung aufgrund des Wechselkurses muss im Vertrag vereinbart werden.
10.2 Kündigung durch den Reisenden
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Reisepreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten und erhält den gezahlten Reisepreis zurück.
10.3 Preisminderung
Wurde ein Recht auf Preiserhöhung vereinbart, hat der Reisende ein entsprechendes Recht auf Preisminderung. Von dem dem Reisenden zustehenden Betrag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro abgezogen.
Artikel 11 - Änderungen durch den Veranstalter
11.1 Änderungen
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn einseitig geringfügige Änderungen an der Reise vornehmen.
umzusetzen. Der Reisende wird hierüber informiert.
11.2 Wesentliche Änderungen
Bei Bedarf kann der Veranstalter vor Reisebeginn wesentliche Änderungen an den wesentlichen Merkmalen vornehmen. Dazu gehört auch das Angebot einer Ersatzreise. Der Reisende kann die Änderung annehmen oder ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Kündigung wird der vom Reisenden gezahlte Reisepreis zurückerstattet. Der Veranstalter kann dem Reisenden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er seine Wahl mitteilen muss. Wird der Vertrag nicht innerhalb der gesetzten Frist gekündigt, gilt die Änderung als angenommen und das Kündigungsrecht erlischt.
Artikel 12 - Stornierung durch den Veranstalter
12.1 Stornierung wegen Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann den Vertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn die Anzahl der Anmeldungen unter der im Vertrag angegebenen Mindestanzahl liegt und der Reisende spätestens informiert wird:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von 6 Tagen oder mehr.
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen.
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.
12.2 Stornierung aufgrund höherer Gewalt
Der Veranstalter kann den Vertrag vor Reisebeginn kündigen, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen.
12.3 Rückerstattung des gezahlten Reisepreises – keine Entschädigung
In den oben genannten Fällen erstattet der Veranstalter bereits erhaltene Beträge innerhalb von 14 Tagen zurück, ohne dass eine Entschädigung fällig wird. Kosten, die dem Reisenden für Leistungen entstehen, die nicht im Vertrag enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Visa, Materialkauf, Versicherungen und, sofern nicht in der Reise enthalten, Flug, Tickets, Unterkunft usw., werden nicht erstattet.
12.4 Stornierung aufgrund von Handlungen des Reisenden
Erfüllt der Reisende die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder wurden falsche oder unvollständige Angaben gemacht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende schuldet in diesem Fall die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Stornierungskosten.
DURCHFÜHRUNG DER REISE
Artikel 13 – Haftung und Mängel
13.1 Ordnungsgemäße Durchführung der Reise
Der Veranstalter ist für die Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst oder von einem anderen Reisedienstleister erbracht werden. Der Veranstalter muss den Vertrag in Übereinstimmung mit den Erwartungen erfüllen, die der Reisende aufgrund der Veröffentlichungen, des Vertrags und der Umstände am Reiseziel vernünftigerweise haben konnte.
13.2 Änderungen der Reiseroute und Reisezeiten
Der Veranstalter informiert den Reisenden über Änderungen im Reiseplan. Ist dem Veranstalter der Aufenthaltsort nicht bekannt, wird der Reisende nur an die ihm bekannte E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer informiert.
13.3 Beschwerdepflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, den Reisedienstleister und den Veranstalter gemäß Artikel 17 unverzüglich über etwaige Mängel oder Probleme bei der Erbringung der Reiseleistungen zu informieren.
13.4 Lösung durch den Veranstalter
Der Veranstalter wird für die Beseitigung der Mängel sorgen. Die Beseitigung eines Mangels entfällt, wenn die Beseitigung unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
13.5 Schadenersatz
Kann der Mangel nicht behoben werden, berät sich der Veranstalter (oder Reisedienstleister) mit dem Reisenden und kann gegebenenfalls eine Entschädigung oder eine Alternative vereinbaren. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder eine Alternative, wenn der Mangel auf seine Verschuldung zurückzuführen ist.
Artikel 14 - Hilfe und Unterstützung
14.1 Pflichthilfe
Der Veranstalter leistet dem Reisenden Hilfe und Unterstützung, wenn dieser in Schwierigkeiten ist, insbesondere indem er ihm geeignete Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden und konsularische Hilfe zur Verfügung stellt und ihm bei der Nutzung der Fernkommunikation und der Suche nach alternativen Reisearrangements hilft.
14.2 Kosten
Der Veranstalter erhebt für Hilfe und Unterstützung eine angemessene Gebühr, wenn die Schwierigkeiten auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Reisenden zurückzuführen sind.
HAFTUNG
Artikel 15 - Zuordnung, höhere Gewalt und Haftungsausschlüsse
15.1 Zurechnung und höhere Gewalt
Der Reisende hat keinen Anspruch auf Ersatz eines Schadens, der ihm aufgrund eines Mangels entsteht, der auf Folgendes zurückzuführen ist:
a. der Reisende;
b. Dritte, die nicht direkt an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind und der Mangel nicht vorhersehbar oder vermeidbar war, oder;
c. unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.
15.2 Haftungsausschluss
Eine etwaige Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden resultiert aus der Tötung oder Körperverletzung des Reisenden oder der Schaden wird durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Veranstalters verursacht.
15.3 Haftungsausschluss gemäß Vertrag oder EU-Verordnung
Wenn der Veranstalter für Schäden haftbar ist, einschließlich Schäden, die aus dem Tod oder der Körperverletzung des Reisenden resultieren, ist diese Haftung auf die Grenzen beschränkt oder ausgeschlossen, die gemäß den geltenden internationalen Verträgen und/oder EU-Vorschriften in Bezug auf die einzelnen Reiseleistungen zulässig sind.
15.4 Versicherter Schaden
Für Schäden, die durch Versicherungen, wie etwa Kranken-, Reise-, Veranstaltungs- oder Stornoversicherungen abgedeckt sind, haftet der Veranstalter nicht.
15.5 Verjährung
Jeglicher Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz und sonstige Ansprüche des
Reisende verjähren zwei Jahre nach der Reise. Findet die Reise nicht statt,
es erlischt zwei Jahre nach dem geplanten Inkrafttreten.
15.6 Erlöschen der Rechte
Unbeschadet der Verjährungsfrist und der Pflicht zur rechtzeitigen Rüge gilt folgendes:
Ansprüche des Reisenden auf Schadensersatz verjähren drei Jahre nach Reisebeginn.
15.7 Keine doppelte Entschädigung
Der Reisende hat keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung. Wenn der Reisende Anspruch auf Entschädigung aufgrund internationaler Verträge oder EU-Verordnungen hat, erhält er nicht auch eine Entschädigung aufgrund dieses Vertrags.
Pflichten des Reisenden
Artikel 16 - Pflichten des Reisenden
16.1 Verhalten und Befolgen von Anweisungen
Der Reisende muss sich wie ein vernünftiger Reisender verhalten und ist verpflichtet, alle Anweisungen des Veranstalters und der Reisedienstleister zu befolgen.
16.2 Folgen der Nichtbeachtung – Ausschluss von der Teilnahme
Bei Nichtbefolgung von Anweisungen oder bei Belästigung durch einen Reisenden kann der Veranstalter/Reisedienstleister dem Reisenden die weitere Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise verweigern. Der Reisende hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Die dadurch entstehenden weiteren Kosten trägt der Reisende.
16.3 Warnung
Bevor der Reisende von der Teilnahme ausgeschlossen wird, erhält er zunächst eine mündliche oder schriftliche Abmahnung. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn diese nach den Umständen nicht angemessen ist.
16.4 Haftung und Freistellung des Reisenden
Der Reisende haftet für Schäden, die durch sein Verhalten, die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesem Artikel oder anderweitig auf ihn zurückzuführen sind. Der Reisende stellt den Veranstalter von Ansprüchen der an der Reise beteiligten Reisedienstleister, anderer Reisender oder Dritter wegen Schäden frei, die vom Reisenden verursacht wurden oder auf ihn zurückzuführen sind.
16.5 Rückreisezeit prüfen
Der Reisende muss die genaue Abfahrtszeit spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Rückreise überprüfen.
16.6 Formale Gesundheitsanforderungen
Der Reisende muss alle am Zielort (und in den Transitländern) geltenden Gesundheitsanforderungen erfüllen. Regierungen können diese Anforderungen ohne Vorankündigung ändern. Die Folgen dieser Änderungen liegen im Risikobereich des Reisenden.
16.7 Maßnahmen der Reisedienstleister
Reisedienstleister können alle angemessenen Maßnahmen ergreifen und die Mitwirkung der Reisenden einfordern, insbesondere zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen, zur Begrenzung von Gesundheitsrisiken, zur Schadensverhütung oder zur Einhaltung behördlicher Vorschriften. Die Nichtbeachtung der Maßnahmen oder Anweisungen kann dazu führen, dass dem Reisenden die Reiseleistung und der Zugang verweigert werden.
16.8 Materialverwendung
Der Reisende ist verpflichtet, die bereitgestellten Materialien sorgfältig zu behandeln. Nach Erhalt hat er diese zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der bereitgestellten Materialien haftet der Reisende.
SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Artikel 17 - Beschwerden
17.1 Auskunft
Der Veranstalter stellt vor Reisebeginn Notfallkontaktdaten zur Verfügung.
17.2 Berichterstattung vor Ort
Ist der Reisende der Meinung, dass die Reise nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, muss er das Problem oder den Mangel unverzüglich dem betreffenden Reisedienstleister melden, damit dieser eine Lösung finden kann. Ist der Reiseleiter des Veranstalters vor Ort, muss die Beschwerde auch diesem unverzüglich gemeldet werden. Ist kein Reiseleiter vor Ort, muss die Beschwerde auch dem Veranstalter gemeldet werden. Diese Meldung kann per WhatsApp, SMS, Telefon oder an Werktagen während der niederländischen Bürozeiten (9 bis 17 Uhr) auch per E-Mail erfolgen.
17.3 Kommunikationskosten
Der Reisende muss etwaige Kommunikationskosten begrenzen, indem er unter anderem Internettelefonie, WhatsApp und E-Mail nutzt.
17.4 Ungelöste Reklamation nach Rücksendung melden
Eventuelle Beschwerden, die nach Ansicht des Reisenden während der Reise nicht vollständig gelöst oder ausgeglichen werden konnten, müssen dem Veranstalter innerhalb von zwei Monaten nach der Reise schriftlich und mit Begründung vorgelegt werden.
17.5 Folgen einer unterbliebenen oder nicht fristgerechten Mängelrüge
Eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Reklamation gemäß Absatz 2 „Meldung vor Ort“ dieses Artikels kann sich auf die Höhe einer etwaigen Entschädigung auswirken, es sei denn, die Interessen des Veranstalters wurden durch die unterlassene fristgerechte Reklamation nicht geschädigt. Reklamationen, die nach der Rücksendung nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht bearbeitet, es sei denn, dies ist im Einzelfall nicht angemessen.
Artikel 18 - Sonstige Bestimmungen
18.1 Rechte Dritter
Untergebene, Erfüllungsgehilfen und sonstige Dritte, die an der Durchführung des Vertrages beteiligt sind, können sich gegenüber dem Reisenden auf die Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der Haftungsausschlüsse) berufen.
18.2 Ersatzbestimmungen
Sollte die Gültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch zwingendes Recht verhindert oder eine Bestimmung aufgehoben werden, gilt diese Bestimmung als in eine gültige Bestimmung umgewandelt, die der ursprünglichen Absicht hinsichtlich Inhalt und Umfang so nahe wie möglich kommt.
18.3 Geltendes Recht
Für das Angebot, den Vertrag und die Durchführung des Vertrags gilt ausschließlich niederländisches Recht, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Wohnt der Verbraucher zum Zeitpunkt der Buchung außerhalb der Niederlande, gilt Folgendes: Ungeachtet der Rechtswahl hat der Verbraucher Anspruch auf den Schutz des zwingenden Rechts seines Wohnsitzlandes, wenn (kumulativ):
- der Veranstalter die kommerziellen Aktivitäten für die vereinbarte Reise auf das Land ausgerichtet hat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, und;
- die vereinbarten Reiseleistungen ganz oder teilweise in diesem Land erbracht werden.
18.4 Zuständiges Gericht
Für Streitigkeiten aus dem Vertrag und allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Geschäftssitz des Veranstalters befindet, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisenden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.